ALDI vs LIDL – Go cheap or go home
By Marlene Pauli Law Clerk at BridgehouseLaw LLP
Nachdem Aldi schon seit Jahrzehnten gut etabliert im US –Markt für Lebensmitteldiscounter ist, zog Lidl 2017 nach und versuchte ebenfalls im Land der unbegrenzten Möglichkeiten wirtschaftlich Fuß zu fassen. Dass die Möglichkeiten tatsächlich, vor allem in wettbewerbs – und arbeitsrechtlicher Hinsicht, doch nicht so ganz unbegrenzt sind, musste Lidl jetzt schmerzhaft feststellen:
Nach gerade einmal 2 Jahren gemischt erfolgreicher Geschäftstätigkeit in den USA muss Lidl sich nun gegen eine Klage des altbekannten Erzrivalen Aldi wehren. Gegenstand der Klage sind Verschwiegenheitserklärungen, Wettbewerbssperren und das unerlaubte Abwerben von Mitarbeitern. Im Mittelpunkt der Vorwürfe steht eine ehemalige Aldi Bezirksleiterin und Immobilienmanagerin, sowie eine ehemalige Immobilienassistentin, die beide zu Lidl gewechselt sind und dabei angeblich besagte Pflichtverletzungen begangen haben. Anders als in Europa, wo beide Konzerne erhebliche Marktpositionen inne haben, stellt sich die Klage
in Amerika allerdings als Kampf von David gegen Goliath dar.
Aldi ist bereits seit den 70er Jahren in den USA aktiv und macht mit seinen über 1800 Filialen, verteilt über 35 Staaten, einen Jahresumsatz von mehr als 13,5 Milliarden Euro. Zudem befindet sich Aldi USA gerade mitten in einem Expansionsprozess, dessen Ziel 2500 Filialen bis 2022 und dementsprechende Umsätze sind.
Lidl hingegen konnte seine 2017 mit Markteintritt gefassten Etablierungs-und Expansionsziele zunächst nicht erreichen und hat derzeit statt geplanter 100, nur 65 Filialen entlang der Ostküste.
Aldi klagt vor dem zuständigen U.S. District Court im Osten von North Carolina unter anderem auf Unterlassung und Schadensersatz. In einem Statement äußerte Aldi, dass fairer Wettbewerb durchaus willkommen geheißen werde, jegliche Versuche solch fairen Wettbewerb zu untergraben, allerdings nicht toleriert werden könnten. Beanstandet wird insbesondere der Verstoß der Ex-Mitarbeiter gegen ein Wettbewerbsverbot und die Weitergabe vertraulicher, interner Handelsinformationen an den neuen Arbeitgeber Lidl. Darüber hinaus wird Lidl selbst beschuldigt, sowohl Arbeitnehmer, als auch Informationen in Kenntnis der entgegenstehenden Vereinbarungen zwischen den Arbeitnehmern und Aldi angenommen zu haben.
Gerade vor dem Hintergrund des in den USA viel weniger ausgeprägtem Arbeitnehmerschutzes und dem daraus resultierenden größerem Spielraum bezüglich Wettbewerbsverboten und dem Arbeitsverhältnis nachfolgenden, zulässigen Restriktionen kann der Ausgang dieser Klage mit Spannung erwartet werden. Interessant ist auch die Frage, inwieweit sich die Klage auf den ohnehin nicht planmäßig verlaufenen Markteintritt von Lidl auswirken wird und wie der Konkurrenzkampf der beiden Discounter dadurch beeinflusst wird.
posted: April 15, 2019